Kontakt

Die Ferienwohnung wird von Familie Hölzer aus Schönau am Königssee betreut. Für Anfragen, Informationen oder Buchungswünsche nutzen Sie bitte einen der folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Ansprechpartner Britta Hölzer
Telefon +49 (0) 151 - 27 53 05 73
Postanschrift Wolfgang Stumvoll
Mieslötzweg 71a
D-80995 München
Email

 


Buchungsbedingungen

Für die Anmietung der Ferienwohnung gelten folgende Mietbedingungen:

1. Vertragsschluss & Vertragspartner

  • Der Mietvertrag über die beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die Buchung durch den Mieter dem Vermieter schriftlich zugegangen ist.
  • Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
  • Vertragspartner sind der Gastgeber und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gastgeber gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Gastgeber eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2. Anzahlung

  • Bei Abschluß der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Übernachtungsbetrages (ohne Kurtaxe) fällig. Diese ist zahlbar per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Reservierungsbestätigung.

3. An- und Abreise

  • Anreise (Check-in): Die Ferienwohnung kann am Anreisetag ab frühestens 15:00 bezogen werden. Eine frühere Anreise ist nur nach Absprache möglich
  • Abreise (Check-out): Am Abreisetag muss die Ferienwohnung bis spätestens 11:00 geräumt werden.

4. Zahlungsmöglicheiten

  • In Bar (Euro)
  • Per Überweisung (Zahlungseingang spätestens 2 Tage vor dem Abreisetag)

5. Rücktritt durch den Mieter (Stornierung der Buchung)

  • Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
  • Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
    Rücktritt ...
    • bis zum 49. Tag vor Beginn der Mietzeit: 10% des Mietpreises
    • bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30% des Mietpreises
    • bis zum 21. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% des Mietpreises
    • bis 14 Tage vor Mietbeginn: 70% des Mietpreises
    • danach und bei Nichterscheinen: 80 % des Mietpreises
  • Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  • Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
  • Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
  • Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
  • Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
  • Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

www.fewo-stumvoll.de - Impressum